Am 12. und 13. September ist es endlich wieder soweit: Weinfest des Musikvereins Ellmendingen mit der Krönung der neuen Ellmendinger Weinkönigin. Freuen Sie sich auf gemütliche Stunden bei Blasmusik und guter Unterhaltung rund um die Winzerhalle.
An beiden Tagen können Sie Kelterner Weine und alkoholfreie Getränke sowie leckeres Essen aus unserer Festküche genießen. Am Sonntag bieten wir zusätzlich ein Mittagessen an und es gibt Kaffee und Kuchen in unserem Weinfest-Café.
Programm Samstag:
Festbeginn um 17:00 Uhr. Unterhaltung mit dem Musikverein Ellmendingen und Krönung der neuen Ellmendinger Weinkönigin. Im Anschluss Party-Musik mit DJ Frank.
Programm Sonntag:
Festbeginn um 11:00 Uhr. Ab 12 Uhr wird über die Mittagszeit Mittagessen angeboten. Unterhaltung mit den Musikvereinen aus Dietlingen und Langensteinbach.
Wir freuen uns auf Sie!
Ein möglicher Bürgerentscheid über den geplanten Lebensmittelmarkt in Weiler steht im Mittelpunkt der Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 16. September. Das Gremium kommt um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Weiler zusammen. Dabei geht es zunächst nicht um die Frage, ob der Lebensmittelmarkt gebaut wird. Der Gemeinderat muss entscheiden, ob das eingereichte Bürgerbegehren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und damit zulässig ist.
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 28. April 2026, mit dem das Bebauungsplanverfahren für das Sondergebiet „Lebensmittelmarkt Weiler“ eingeleitet wurde. Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens sind zur Sitzung eingeladen. Sie erhalten dort Gelegenheit, das Anliegen und die Begründung des Begehrens vor dem Gemeinderat darzustellen.
Auf welcher Grundlage entschieden wird
Bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit entscheidet der Gemeinderat ausschließlich, ob das Bürgerbegehren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem die Formulierung der Fragestellung, die Einhaltung der Fristen, die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften und die Frage, ob der Gegenstand des Begehrens für einem Bürgerentscheid zulässig ist. Einen politischen Ermessensspielraum hat der Gemeinderat dabei nicht. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss er das Bürgerbegehren für zulässig erklären. Die persönliche Haltung der Gemeinderäte zum geplanten Lebensmittelmarkt spielt bei dieser Entscheidung keine Rolle. „Wir wollen dieses Verfahren transparent, fair und nach klaren rechtlichen Regeln führen“, sagt Bürgermeister Steffen Bochinger. „Die Sitzung dient zunächst der Frage, ob die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid erfüllt sind. Deshalb ist es wichtig, die rechtliche Prüfung von der inhaltlichen Diskussion über den Lebensmittelmarkt zu trennen. Ebenso selbstverständlich ist es für uns, dass die Vertrauenspersonen ihr Anliegen selbst erläutern können.“
Wie es nach der Entscheidung weitergeht
Erklärt der Gemeinderat das Bürgerbegehren für zulässig und hält er an seinem bisherigen Beschluss fest, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dann entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die im Bürgerbegehren gestellte Frage. Den Termin für einen solchen Bürgerentscheid wird der Gemeinderat ebenfalls in dieser Sitzung festlegen. Erklärt der Gemeinderat das Bürgerbegehren für nicht zulässig, kommt es auf Grundlage dieses Begehrens nicht zu einem Bürgerentscheid.
Das Marktprojekt steht noch am Anfang
Das Bebauungsplanverfahren für den Lebensmittelmarkt selbst steht noch am Anfang. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll auf dem Gewann Hofacker am nördlichen Ortseingang von Weiler ein Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.320 bis 1.350 Quadratmetern entstehen. Vorgesehen sind außerdem 101 Stellplätze. Die Gemeinde lässt derzeit das vorhandene Nahversorgungsgutachten an die veränderte Planung anpassen. Auch weitere fachliche Prüfungen und Beteiligungsschritte wären notwendig, bevor über den Bebauungsplan entschieden werden könnte.
Die Gemeinde verfolgt das Projekt vor dem Hintergrund der Versorgungssituation in Keltern. Das Nahversorgungskonzept sieht Nachholbedarf. Keltern verfügt über rund 214 Quadratmeter Lebensmittelverkaufsfläche je 1.000 Einwohner. Die sogenannte Zentralität liegt bei 47 Prozent. Damit fließt ein erheblicher Teil der Kaufkraft für Lebensmittel in umliegende Kommunen ab. Der geplante Vollsortimenter soll deshalb nicht allein Weiler, sondern die gesamte Gemeinde versorgen.
Unterschiedliche Positionen in der Gemeinde
Gleichzeitig wird das Vorhaben seit längerem öffentlich diskutiert. Dabei geht es insbesondere um den Standort auf einer bislang unbebauten Fläche, die Größe des Marktes, die Zahl der Stellplätze und mögliche Auswirkungen auf bestehende Geschäfte. Mit dem Bürgerbegehren hat diese Diskussion nun auch ein formelles Verfahren erreicht.
Bochinger wirbt unabhängig vom Ausgang der Sitzung für einen sachlichen Umgang miteinander: „Bei diesem Thema gibt es unterschiedliche Überzeugungen. Das gehört zu einer demokratischen Debatte. Entscheidend ist, dass wir mit nachvollziehbaren Fakten argumentieren und auch bei unterschiedlichen Positionen respektvoll miteinander umgehen.“
Weitere Informationen
Aufgrund des Redaktionsschlusses des Mitteilungsblattes können wir Sie über die aktuellen Ergebnisse der Sitzung erst im Anschluss informieren. Diese finden Sie auf unserer Webseite www.keltern.de sowie über den folgenden QR-Code: