Der Kindergarten Rappelkiste freut sich über personelle Verstärkung: Mit Melina Hucker konnte eine neue Erzieherin für das Team gewonnen werden.
Die Gemeinde Keltern heißt sie herzlich willkommen und wünscht ihr einen guten Start, viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe sowie viele schöne gemeinsame Erlebnisse mit den Kindern, den Familien und dem gesamten Team.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen Frau Hucker für ihre Tätigkeit in der KiGa Rappelkiste alles Gute und viel Erfolg.
Erinnerung an Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
Die Gemeinde möchte alle Eigentümerinnen und Eigentümer von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken an ihre Verpflichtungen nach § 26 des Landwirtschafts- und Kulturgesetzes (LLG) erinnern.
Landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke sind ordnungsgemäß zu bewirtschaften oder zu pflegen, etwa durch Beweidung oder Mähen (mindestens einmal jährlich).
Die Bewirtschaftung und Pflege der Flächen muss dabei so erfolgen, dass die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht unzumutbar erschwert oder beeinträchtigt wird. Hierzu gehört insbesondere, dass ein Übergreifen von Bewuchs auf angrenzende Grundstücke, Wege oder landwirtschaftliche Flächen möglichst verhindert wird.
Ergänzend weist die Gemeinde darauf hin, dass Rodungsarbeiten grundsätzlich nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar eines jeden Jahres zulässig sind. Pflege- und Erziehungsschnitte an Gehölzen sind dagegen ganzjährig erlaubt, sofern keine artenschutzrechtlichen Belange entgegenstehen.
Die Gemeinde bittet alle betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihrer Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht rechtzeitig und regelmäßig nachzukommen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer gepflegten, funktionsfähigen und ökologisch wertvollen Kulturlandschaft.