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Arbeitskreis Heimatpflege und Kunst (AHK)

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Rückblick Museumstag 2026

Der AHK bedankt sich bei allen, die unseren Aktionstag im Heimatmuseum besucht haben. Wir möchten uns außerdem bei allen Helfern und den Handwerkern bedanken, die diesen besonderen Tag ermöglicht haben.

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Handwerker und Helfer vor der alten Kelter

Aus gegebenem Anlass: Bäume, Äste und Sträucher zurückschneiden; Rückschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig

Es kommt häufig vor, dass Bäume, Hecken und Sträucher aus Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen und dadurch behindernd oder gefährdend wirken. Besonders kritisch ist es, wenn Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßenbenennungsschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden oder die Sicht an Eckgrundstücken stark eingeschränkt wird, sodass der Verkehr nicht mehr gefahrlos laufen kann. Auch eingeengte Gehsteige sind für die Fußgänger nicht nur belästigend, sondern stellen oft auch eine Gefährdung dar.

Mindesthöhe einhalten

Der Luftraum über Fahrbahnen und Parkstreifen muss in einer lichten Höhe von mindestens 4,5 Metern und über Rad- und Gehwegen in einer Höhe von mindestens 2,5 Metern von Bewuchs freigehalten werden.

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Auf dürre Bäume und Äste achten

Dürre Bäume und Äste bedeuten eine erhebliche Gefahr, sobald öffentlicher oder privater Verkehr im Bereich dieser Bäume stattfindet. Besonders unangenehm und teuer kann es für einen Grundstücksbesitzer werden, wenn derartige Gefahrenstellen in der Nähe von öffentlichen Straßen und Wegen nicht rechtzeitig beseitigt werden.

Regelmäßige Überprüfung

Die Gemeinde Keltern bittet alle Grundstückseigentümer, die erforderlichen Arbeiten so oft wie notwendig durchzuführen. Überprüfen Sie bitte regelmäßig alle auf Ihrem Grundstück stehenden Bäume auf dürre Äste und entfernen sie diese ebenso wir morsche Bäume, die in den Straßenraum stürzen könnten, schneiden Ihre Hecken auf die Grundstücksgrenze zurück und achten bitte darauf, dass Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßenbenennungsschilder nicht verdeckt werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese so genannten Pflegeschnitte auch während der Vegetationsperiode (01.03. bis 30.09.) erlaubt sind.

Mit der Bitte um Beachtung für mehr Verkehrssicherheit!

Bürgermeisteramt Keltern - Ordnungsamt

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