Beim vergangenen Übungsabend besuchten einige Aktive des DRK-Ortsvereins die Rettungshundestaffel Nördlicher Schwarzwald, die ebenfalls ihren Sitz in Keltern hat.
Zu Beginn erhielten die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in die Aufgaben und Einsatzgebiete der Staffel. Dabei wurde erläutert, wie Rettungshunde ausgebildet werden, welche Anforderungen an Hund und Hundeführer gestellt werden und wie Vermisstensuchen in der Praxis ablaufen.
Besonders beeindruckend waren die anschließenden praktischen Vorführungen. Dabei konnten die DRK-Helferinnen und Helfer selbst aktiv mitwirken und die Arbeit der Suchteams aus nächster Nähe erleben. So wurde deutlich, wie wichtig das Zusammenspiel von Mensch und Hund sowie eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Hilfsorganisationen im Einsatzfall sind.
Der DRK-Ortsverein bedankt sich herzlich bei der Rettungshundestaffel für die informative Vorstellung, die spannenden Vorführungen und den gelungenen Übungsabend.
Text & Bild: B. Reister
Der Bereich an der Dreisamstraße in Ellmendingen beschäftigt die Gemeinde Keltern seit längerer Zeit. Dort treffen sich immer wieder Jugendliche mit Rollern. Aus der Bevölkerung erreichen die Gemeinde Hinweise auf Rennen, rücksichtsloses Verhalten, Verschmutzungen und Roller, bei denen der erforderliche Versicherungsschutz offenbar nicht immer gegeben ist.
Die Gemeinde nimmt diese Hinweise ernst und steht dazu in engem Austausch mit dem Polizeirevier Neuenbürg. Die Polizei ist dort inzwischen engmaschig unterwegs und legt hier einen Schwerpunkt im Rahmen der Kontrollmaßnahmen. Auch die Gemeinde hat ihre Präsenz erhöht: Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert den Bereich im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten, zusätzlich ist die City-Streife im Einsatz. Die Kontrollfrequenzen werden weiter angepasst.
Rechtliche Vorgeschichte
Die Situation an der Dreisamstraße hat auch eine rechtliche Vorgeschichte. Vor rund zwei Jahren musste die Beschilderung am Rad- und Fußweg zwischen Grenzsägmühle und Ellmendingen entfernt werden. Das Landratsamt des Enzkreises hatte die Schilder nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts entfernen lassen. Dieser Entscheidung zufolge fehlte die rechtliche Grundlage für die damalige Beschilderung. Es wurde darauf hingewiesen, dass das dort geltende Tempo 30 als ausreichende Sicherheitsmaßnahme gilt und dass Mofas rechtlich nicht pauschal von einem Radweg ausgeschlossen werden können. Der Gemeinde sind bei solchen Regelungen also rechtliche Grenzen gesetzt.
Kontrollen und konkrete Schritte
Gemeinde und Polizei setzen auf regelmäßige Präsenz, Kontrollen und konsequentes Handeln bei festgestellten Verstößen. Vor einigen Wochen wurde ein Roller beschlagnahmt, den die Gemeinde inzwischen polizeirechtlich eingezogen hat. Die Kontrollen richten sich nicht gegen die Jugendlichen als Gruppe. Sie beziehen sich auf konkretes Verhalten, das andere gefährden oder belasten kann: Rennen, Lärm, Rücksichtslosigkeit, Verschmutzung oder Fahrzeuge ohne ausreichenden Versicherungsschutz. Der öffentliche Raum wird von vielen Menschen genutzt: von Anwohnerinnen und Anwohnern, Radfahrenden, Spaziergängern und Jugendlichen. Damit dies verträglich bleibt, braucht es Rücksicht.